Per E-Mail bestellte Rezepte können in der Regel nach 2 Werktagen während der Sprechzeiten zwischen 09:00 und 13:00 Uhr abgeholt werden.
Für jede Rezeptbestellung benötigen wir folgende Angaben:
Name des Kindes / Jugendlichen
aktuelle Medikation
Dosierung
Wirkung und Verträglichkeit
In der Regel liegt das Rezept 2 Tage nach Bestellung zur persönlichen Abholung für Sie bereit.
BTM-Rezepte können nur persönlich abgeholt werden.
Falls Sie die Abholung nicht selbst durchführen können, geben Sie der bevollmächtigten, volljährigen Person bitte eine schriftliche Vollmacht mit.
BTM-Rezepte sind nur 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
E-Rezepte (keine BTMs, keine Privatrezepte) stehen 2 Tage nach Bestellung auf der elektronischen Gesundheitskarte bereit und können in der Apotheke abgerufen werden.
Ja. Aus administrativen Gründen müssen wir Ihr Kind und eine sorgeberechtigte Person mindestens einmal pro Quartal sehen, bevor wir Rezepte oder Verordnungen ausstellen können.
Bitte sprechen Sie kurz den Empfang an. Ein kurzer persönlicher Kontakt reicht aus, um die Voraussetzung für die Rezeptausstellung zu erfüllen.
Im Moment stehen leider keine Kapazitäten für Neuaufnahmen zur Verfügung. Auch die Warteliste können wir derzeit nicht erweitern.
Bitte beachten Sie:
Neuaufnahmetermine werden ausschließlich durchgeführt, wenn das Kind bzw. der Jugendliche persönlich mitkommt.
Ohne Anwesenheit des Kindes ist keine Aufnahme möglich.
1. Krankenversichertenkarte
Bitte bringen Sie die gültige Versichertenkarte des Kindes mit.
2. Schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Behandlung zustimmen.
Falls ein Elternteil nicht zum Termin erscheint, benötigen wir die ausgefüllte Einverständniserklärung vorab oder zum Termin.
Eine Begleitperson, die nicht sorgeberechtigt ist (z. B. Großeltern, neue Partner), kann Kinder nur begleiten, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich zustimmen.
Download: Erstaufnahme – Kassenpatient:in – Formular
Download: Erstaufnahme – Privatpatient:in – Formular
3. Ausgefüllter Anamnesebogen / Formular
Bitte füllen Sie unseren Anamnesebogen vollständig aus und lassen Sie diesen 2 Wochen vor dem Erstgespräch, das mit Ihnen und Ihrem Kind zusammen stattfindet, zukommen.
(Die Formulare stellen wir Ihnen vorab zur Verfügung.)
4. Vorbefunde und relevante Unterlagen
Falls vorhanden, bringen Sie bitte mit:
Diese Unterlagen helfen uns dabei, Ihr Kind bestmöglich zu verstehen und eine fachlich fundierte Einschätzung vorzunehmen.
Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.
Nur so können wir den Termin kurzfristig an andere Patient*innen vergeben.
Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, müssen wir leider eine Ausfallpauschale berechnen.
gültige Krankenversichertenkarte
ggf. Vorbefunde, Arztbriefe oder Berichte
Medikamentenliste
Schulunterlagen (z. B. Zeugnisse, Förderpläne)
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.
Nur so können wir den Termin kurzfristig an andere Patient*innen vergeben.
Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, müssen wir leider eine Ausfallpauschale i.H.v. 50€ berechnen.
Wir behandeln Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 21 Jahren.
In dringenden kinder- und jugendpsychiatrischen Notfällen (z. B. akute Suizidgedanken, starke psychische Krisen) wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene kinder- und jugendpsychiatrische Klinik.
Zuständige Klinik ist das Mutterhaus Trier
Wenn Sie die Situation nicht einschätzen können, rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Zweifel den Notruf (112) an.
Professionelle Mitarbeitende können einschätzen, ob sofortige Hilfe erforderlich ist.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir Informationen nur an Sorgeberechtigte weitergeben.
Jugendliche ab 14 Jahren entscheiden selbst, wer Auskunft erhält.
Bei getrennt lebenden Eltern benötigen wir vor Beginn der Behandlung eine Klärung des Sorgerechts.
Gemeinsames Sorgerecht:
Beide Sorgeberechtigten müssen der Behandlung zustimmen.
Wir benötigen die Unterschriften beider Elternteile, insbesondere bei:
Aufnahme in die Behandlung
Diagnostik
Weitergabe von Informationen
Rezepten / Medikamenten
Zusammenarbeit mit Schule, Jugendamt oder anderen Stellen
Alleiniges Sorgerecht:
Liegt das alleinige Sorgerecht vor, benötigen wir einen Nachweis (z. B. Sorgerechtsbeschluss).
Wichtig:
Für jedes Kind gilt aus rechtlichen Gründen, dass wir Informationen nur an die Sorgeberechtigten weitergeben dürfen.
Ein Elternteil ohne Sorgerecht erhält keine Auskünfte.